Rechtsform
Seit Juli 1998 ist der Bund der Baptistengemeinden Österreichs aufgrund des neu erlassenen Bundesgesetzes für religiöse Bekenntnisgemeinschaften eine Religionsgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Im Rahmen dieses Gesetzes können „Örtliche Teilbereiche“ definiert werden, die ebenfalls eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangen. Die Gemeinde Mollardgasse ist so ein „Örtlicher Teilbereich“.
Die geistliche und finanzielle Eigenverantwortung einer „Ortsgemeinde“ – ein wichtiges Prinzip der Baptisten – findet daher im Gesetz über Religiöse Bekenntnisgemeinschaften ihre Entsprechung.
Die Baptistengemeinden in Österreich haben sich seit 1953 zu einem Bund (BBGÖ) zusammengetan, der jedoch keine hierarchische Überordnung darstellt und bis 1998 keine Rechtspersönlichkeit hatte, sondern dessen Ziele in gemeindeübergreifender Zusammenarbeit bei Aufgabenbereichen wie Kinder-, Jugend-, Studenten-, Frauen-, Medien- und Musikarbeit sowie in gemeinsamer „Heimat“- und Außenmission, in diakonischen Projekten und in der gegenseitigen Unterstützung bestehen.
